sowohl Physiotherapie als auch Osteopathie muss vor Behandlungsbegin von einem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung kann von ihrem Hausarzt oder jedem Facharzt ausgestellt werden.
Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, muss die Therapie vorerst von Ihnen bezahlt werden. Nach Abschluss der Therapie kann dann ein Anteil der Kosten von ihrer Krankenkasse rückerstattet werden.
Dazu muss die Verordnung von ihrer Krankenkasse zuvor bewilligt werden. Nach Abschluss der Therapie können sie den Verordnungsschein an ihre Krankenkasse senden mit der Bitte um Bewilligung der Kostenrückerstattung.
Die Höhe des rückerstatteten Betrags ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Auchtung: Dies gilt nur für Physiotherapie, Osteopathie ist KEINE Kassenleistung!
Sollten sie über eine Privatversicherung verfügen, übernimmt diese zumeist die restlichen Kosten.
Ausnahme: Eine osteopathische sowie physiotherapeutische Behandlung kann auch präventiv, das heißt ohne zugrunde liegen einer Krankheit oder sonstiger Beschwerden erfolgen. Dies kann im Rahmen eines Gesundheitscoachings sinnvoll sein oder um sich anbahnende Beschwerden frühzeitig vorzubeugen.
Terminvereinbarungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Um eine qualitativ hochwertige und zielführende Therapie gewährleisten zu können, behandle ich ausschliesslich in 45-Minuten Einheiten.
Dies gilt auch, wenn auf dem Behandlungsschein nur 30 Minuten Physiotherapie verordnet oder bewilligt wurden.
Sollten sie einen bereits vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wird der Termin nicht zeitgerecht abgesagt, wird die Einheit vollständig verrechnet.
Termine nach Vereinbarung.